Nachfolgeplanung in Familienunternehmen wird durch eine Vielzahl juristischer Überlegungen (mit-)bestimmt. Nicht selten werden dabei rechtliche Konstruktionen erwogen, die die unternehmerischen – und oft auch privaten – Bewegungsfreiräume von Nachfolgern einschränken. Die rechtliche Beratungspraxis hält einen breiten Instrumentenkasten bereit, um die Unternehmensnachfolger den Vorstellungen der ausscheidenden Generation zu verpflichten. Dieser reicht von Auflagen zum Abschluss von Eheverträgen über Pflichtteilsverzichte, Entnahmebeschränkungen, verminderten Stimmrechten, Kündigungsausschlüssen und Abfindungsbeschränkungen bis hin zu Stiftungskonstruktionen. Aktuell diskutiert wird die Ausweitung dieses Instrumentenkastens durch die Schaffung einer neuen Rechtsform, der sogenannten GmbH mit gebundenem Vermögen (vormals als GmbH in Verantwortungseigentum bezeichnet). Genutzt wird dieser Instrumentenkasten praktisch immer in der guten Absicht, das Prinzip „Business first“ für die Zukunft abzusichern. Mitunter nicht hinreichend reflektiert werden aber die schädlichen Kollateraleffekte, welche die Suche nach und das Finden der eigenen Bestimmung der Nachfolger erschweren können.
Der Workshop zielt darauf ab, die relevanten Aspekte beim Einsatz – oder der bewussten Vermeidung – derartiger Instrumente zu erarbeiten und das Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach Bewahrung und dem Bedürfnis nach Schaffung notwendiger Freiräume und Entwicklungsmöglichkeiten für die Nachfolger und das Unternehmen zu beleuchten.